Kostenträger

Leistungen der Krankenkassen:

Alle behandlungspflegerischen Tätigkeiten, wie

  • anlegen von Verbänden
  • Injektionen
  • Infusionen
  • Versorgung nach Operationen
  • Medikamentengabe, usw….

werden nach Verordnung des Arztes ausgeführt.
Die anfallenden Kosten werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Leistungen der Pflegekassen:

Alle pflegerische Leistungen, wie

  • Körperpflege (Waschen, Duschen, etc.)
  • Beweglichkeit/Mobilität (Hilfe beim Aufstehen, Hilfe beim Lagern, etc.)
  • Ernährung (Mundgerechte Zubereitung, Anreichung von Mahlzeiten, etc.)
  • Hauswirtschaft (Einkaufen, Putzen, Zubereitung von Mahlzeiten, etc.)

Diese Verrichtungen des täglichen Lebens orientieren sich individuell nach Ihrer Lebenssituation und Ihren Wünschen.
Die oben angegebenen Leistungen sind auch abrufbar als so genannte Verhinderungspflege, die Sie als Pflegegeldempfänger bei Urlaub oder Krankheit an 28 Tagen je Kalenderjahr in Anspruch nehmen können.

Betreuerische Leistungen bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. bei demenziellen Erkrankungen, psychische Erkrankungen, etc.) können stundenweise abgerufen werden.

Wir beantworten alle Fragen in Zusammenhang mit der Pflegeberatung.
Unsere ausgebildeten Pflegeberater schulen Sie – als pflegende Angehörige - zusätzlich in der praktischen Durchführung der verantwortungsvollen Pflege, soweit Sie diese übernehmen wollen.

Leistungen des Sozialhilfe-Trägers:

Die Pflege soll nicht am Geld scheitern. Das hat der Gesetzgeber so gewollt und festgeschrieben. Selbstverständlich helfen wir Ihnen die Ihnen zustehenden Mittel zu beantragen.

Datenschutz ist für uns eine Selbstverständlichkeit!